Impressum

Webmax GmbH
Max Ruchti
Freiestrasse 166
8032 Zürich

So sieht mein Parkplatz-Schild aus:

Mein Parkplatz_Parkverbot

Das Parkverbot ist klar ersichtlich. Wer widerrechtlich auf meinem Parkplatz parkiert, kann abgeschleppt werden.

Das Parkverbot ist klar ersichtlich:

Mein_parkplatz_allgemeines_verbot

Nochmals: Hier herrscht Parkverbot für unberechtigte Fahrzeuge!

Es hat so viele andere Parkplätze:

mein-parkplatz_freie-parkplätze

Warum immer mein Parkplatz? Es hat so viele andere Parkplätze!

Kein Schneckentempo!

Schnecke-langsam

Wenn ich anrufe, musst du dich sputen. Kommst du im Schneckentempo angeschlichen, mache ich dich zur Schnecke du Schleimscheisser!

Wer auf meinem Parkplatz steht, wird gnadenlos zugeparkt !

zuparken

Ist Zuparken nicht eine Nötigung?

Schikanierendes Zuparken könnte tatsächlich eine Nötigung sein. Mein Parkplatz ist aber mit „Webmax GmbH“ beschriftet und ich arbeite direkt im Gebäude nebenan. Es ist also ein leichtes, mich schnell ausfindig zu machen. Sogar im Internet findet man unter meinem Firmennamen meine Natelnummer, wer hätte das gedacht. Wer sich also schon das Recht herausnimmt sein Auto widerrechtlich auf meinem Parkplatz abzustellen, der darf sich auch die Mühe machen, mich im Gebäude nebenan zu suchen. Wenn mich jemand kontaktiert und sich aufrichtig entschuldigt, fahre ich mein Auto innert wenigen Minuten weg, so einfach ist das und hat mit Schikane rein gar nichts zu tun.

Nach neustem Gerichtsurteil ist es nicht einmal eine Nötigung jemanden zuzuparken um das Wegfahren zu verhindern, bevor der Abschleppdienst oder die Polizei eintrifft, sofern der Falschparker nicht bereit ist die Unkosten für den Abschleppdienst zu übernehmen und seinen Namen bekanntzugeben.

Zudem könnte der Falschparker im Notfall über die Wiese wegfahren, was einige auch tatsächlich machen, da sie sich wohl für ihre Tat schämen und möglichst schnell verschwinden wollen. Von einer Nötigung kann also in keinster Weise gesprochen werden!

Sie stellen die Falschparker an den Pranger!

Einen Falschparker als Falschparker zu bezeichnen ist keine Straftat. Jeder Autofahrer hat sein Fahrzeug schon mal auf öffentlichem Grund falsch parkiert. Die meisten nehmen eine Busse in Kauf und die Sache ist erledigt. Bei einem amtlichen Parkverbot muss der Falschparker sogar damit rechnen, dass sein Auto abgeschleppt wird und er die Kosten von ca. Fr. 500.- bezahlen muss. An den Ärger mit dem Abschleppdienst und die verlorene Zeit gar nicht zu denken.

Bei mir hingegen kann der Falschparker innert Minuten wieder wegfahren und hat keine Kosten. Im Gegenzug veröffentliche ich nur das Foto seines Autos und seinen Namen.

Wenn sich der Falschparker an diesem Eintrag stört und sich bei mir aufrichtig entschuldigt, nehme ich seinen Namen wieder von dieser kleinen Webseite weg. Wer mir mit rechtlichen Schritten droht, zieht erwiesenermassen den Kürzeren.